Rechtsanwalt Michael Ritz

  • ist zugelassen bei allen Berliner Gerichten einschließlich des Kammergerichts, und ist  berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten,
  • hat im Herbst 2003 seine Kanzlei nach Berlin-Charlottenburg verlegt, wo er in einer Bürogemeinschaft mit 3 anderen Rechtsanwälten/Notaren praktiziert,
  • ist seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht,
  • war ab 1996 in einer mittelgroßen Kanzlei in Berlin, vorwiegend im Bereich Arbeitsrecht, Strafrecht und Baurecht tätig,
  • ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, des Berliner Anwaltsvereins, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.,
  • hat im Februar 1997 in Berlin seine Erstzulassung als Rechtsanwalt erhalten,
  • hat in seiner Heimatstadt Köln Rechtswissenschaft studiert, und in Köln und Aachen sein Referendariat absolviert,
  • ist gelernter Industriekaufmann.