Rechtsanwalt Michael Ritz

Über Geld spricht man nicht, sagt der Volksmund, und so findet mancher Mandant nur deshalb sehr spät den Weg zum Anwalt, weil er sich gescheut hat, sich rechtzeitig über die auf ihn zukommenden Kosten einer Beratung oder Prozessvertretung zu informieren, die oft gar nicht so hoch sind, wie zunächst befürchtet.

Derartige Unsicherheiten können vermieden werden: Die Kosten von Rechtsberatung und Prozessvertretung sind kein Buch mit sieben Siegeln, sondern im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im einzelnen nachvollziehbar geregelt. Darüber hinaus gibt das RVG in vielen Fällen die Möglichkeit, die Gebühren als Zeit- oder Pauschalhonorar gemeinsam zu vereinbaren. Kostenlose Rechtsauskünfte sind dort allerdings nicht vorgesehen.

Bei jeder Erstberatung spreche ich mit meinen Mandanten auch über die Kosten, die in der Angelegenheit anfallen können. Die Kosten der Erstberatung selbst können gerne vorab erfragt oder vereinbart werden.

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten. Leider sind in den Versicherungsverträgen aber auch zahlreiche Ausnahmen enthalten. Bringen Sie daher gegebenenfalls bitte bereits zum ersten Termin Ihre vollständigen Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung mit.

Wenn Ihr Einkommen derzeit nicht so hoch ist, gilt es zu prüfen, ob die Voraussetzungen zum Bezug von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe erfüllt sind, der Staat also zunächst einmal die anwaltliche Beratung und Vertretung bzw. die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte finanziert.